Willkommen im ZFIT

Zentrum für Familien in Trennung

Kommt es in einer Familie mit Kindern zu einer Trennung oder Scheidung, so führt dies zu grossen Veränderungen für alle Familienmitglieder. Vor allem für die betroffenen Kinder kann die Situation emotional stark belastend sein. Darum sollten anhaltende Elternkonflikte möglichst vermieden werden.

Das Zentrum für Familien in Trennung ZFIT unterstützt Eltern dabei, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die Kinder zu finden. Hierfür erarbeiten die Eltern mit Unterstützung der Fachpersonen des ZFIT eine gemeinsame Vereinbarung zu den bislang strittigen Kindsbelangen, die später vom Gericht oder von der KESB genehmigt wird. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, dass Väter und Mütter – auch nach einer Trennung – ihre Elternrolle weiterhin gemeinsam im Sinne des Kindeswohls wahrnehmen können.

Über das ZFIT

In der Schweiz sind gemäss Bundesamt für Statistik jedes Jahr rund 13’000 Kinder von einem Scheidungsverfahren betroffen. Dazu kommt eine mindestens so hohe Anzahl Kinder, bei denen sich Eltern trennen, die nicht miteinander verheiratet sind. Eine Scheidung oder Trennung der Eltern stellt für Kinder und Jugendliche ein kritisches Lebensereignis dar. Je strittiger das Verfahren ist, desto grösser ist die Belastung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Weil es streitenden Eltern vielfach nicht gelingt, das Wohl ihres Kindes im Auge zu behalten, werden behördlich angeordnete Entscheide über die Kinderbelange notwendig.

Dies lässt zumeist einen Elternteil unzufrieden zurück, wodurch der Konflikt weiterschwelt.

Darunter leiden wiederum auch die Kinder.

Umgekehrt zeigen die Erfahrungen, dass ein Verfahren ausserhalb des Gerichts oder der KESB, welches das Kindeswohl ins Zentrum rückt und bei dem die Eltern gemeinsam eine Lösung finden müssen, deeskalierend wirken kann.

Hochstrittige Fälle können so langfristig vermieden werden, was den Kindern zugutekommt.

Vor diesem Hintergrund konstituierte sich im Jahr 2019 in der Stadt Bern eine Gruppe aus unterschiedlichen Organisationen und Disziplinen mit dem Ziel, in Gerichts- und KESB-Verfahren eine frühzeitige Deeskalation der Elternkonflikte zu erreichen. Gemeinsam mit der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz sowie der Anlaufstelle KESCHA entwickelte man so das Zentrum für Familien in Trennung ZFIT.

Ablauf

Besteht zwischen den Elternteilen in familienrechtlichen Verfahren ein Konflikt zu kindesrechtlichen Fragen, kann das Gericht (Regionalgericht Bern-Mittelland) oder die KESB Bern (Stadt) eine Beratung im Zentrum für Familien in Trennung ZFIT anordnen.

Über den Beratungszeitraum von vier Monaten finden alle zwei Wochen Beratungsgespräche im ZFIT statt. Die Beratung wird gemeinsam mit beiden Eltern durchgeführt. Die Beratungsgespräche dauern zwischen 60 und 90 Minuten. Die Interessen und Bedürfnisse der Kinder stehen im Zentrum der Beratung. Die Teilnahme an den Gesprächen, zu denen die Eltern ins ZFIT eingeladen werden, ist aufgrund der behördlichen resp. gerichtlichen Anordnung für beide Elternteile obligatorisch. Eine allfällige Rechtsvertretung nimmt an den Gesprächen im ZFIT nicht teil, die Klientinnen und Klienten können jedoch immer wieder Rücksprache mit ihrer Rechtsvertretung nehmen.

Die Vereinbarung

Die Beraterinnen und Berater des ZFIT erarbeiten mit den Eltern eine Vereinbarung betreffend die Kinderbelange (Unterhaltsregelungen bleiben vorbehalten, hier bleibt die Zuständigkeit beim Gericht). Diese Vereinbarung wird anschliessend dem Gericht oder der KESB zugestellt.

Das Gericht oder die KESB prüft zum Schluss die erarbeitete Vereinbarung über die Kinderbelange. Ist das Gericht zuständig, wird es die Vereinbarung zur Grundlage nehmen, um auch die vermögensrechtlichen Kinderbelange – namentlich den Unterhalt – zu regeln.

Bei der KESB kann das Verfahren bei Vorliegen einer kindeswohlgerechten Vereinbarung ohne Errichtung von Kindesschutzmassnahmen abgeschlossen werden.

Gelingt es im Rahmen der Beratung nicht, eine Einigung zu allen offenen Konfliktfeldern der Eltern in Bezug auf ihre Kinder zu entwickeln, wird lediglich ein Bericht über Setting und Inhalt der Beratung mit weiterführenden Empfehlungen an das Gericht oder die KESB versendet.

Beratung

Das Beratungskonzept wurde speziell für das Zentrum für Familien in Trennung ZFIT konzipiert und orientiert sich an anerkannten Standards. Die Beratung unterstützt Eltern bzw. Familien, dass sie in Trennungssituationen Konflikte rund um die Kinder einvernehmlich lösen können. Offene Fragen und Konflikte sollen konstruktiv und kindsorientiert gelöst werden.

Beratungsziele

Die Eltern werden durch die Beratungsperson angeleitet, als Eltern für das Kind die bestehenden Konfliktsituationen zu durchdenken und zukunftsorientiert eine kindgerechte und familienfähige Lösung herzuleiten. Bei der Beratung geht es etwa um die Regelung der elterlichen Sorge, der Obhut oder des persönlichen Verkehrs. Nicht diskutiert werden hingegen vermögensrechtliche Fragen (hier bleibt das Gericht zuständig).

In der Schlussvereinbarung, mit welcher die Beratung im positiven Fall abgeschlossen wird, finden sich die massgeblichen Absprachen zum Kind, welche die Eltern gemeinsam entwickelt und festgehalten haben.

Evaluation

Das Zentrum für Familien in Trennung wird vom Institut für Familienrecht der Universität Freiburg evaluiert. Das Pilotprojekt ist auf zwei Jahre festgelegt. Mit der Evaluation wird geprüft, ob und wie das ZFIT zur Konfliktdeeskalation führen und für die betroffenen Familien bessere Lösungen bringen kann.

Falls sich das Verfahren bewährt, kann es als Grundlage für eine Gesetzesänderung dienen (Revision des Zivilrechts resp. des Zivilprozessrechts) dienen, indem die standardisierten Verfahren zur Konfliktdeeskalation in Kinderbelangen sowie die damit verbundenen spezialisierten Beratungsstellen schweizweit eingeführt werden.

Beratungsteam

Im ZFIT arbeitet ein interdisziplinäres Team, das auf Elternkonflikte geschult ist. Es besteht aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern (EKS) sowie psychologischen Fachpersonen der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Bern (KJP der UPD). Das Team reflektiert die Beratungen multidisziplinär und nimmt regelmässig an Supervisionen sowie Intervisionen teil.

Trägerverein

Der Verein mit dem Namen „Zentrum für Familien in Trennung ZFIT“ bezweckt den Aufbau und Betrieb eines Zentrums, das Eltern in Trennungssituation mit spezifischen qualitativ hochstehenden Beratungen hilft, Regelungen betreffend die Kinder autonom und rasch zu finden (ausgenommen sind Regelungen vermögensrechtlicher Art). Das interdisziplinäre Angebot soll insbesondere bei Konfliktsituationen stabilisierend und deeskalierend wirken. Im Fokus steht immer das Interesse des Kindes nach einem guten Kontakt zu beiden Elternteilen. Der Verein ist konfessionell und politisch neutral. Er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.

Zu den Gründungsmitgliedern des Vereins gehören

(in alphabetischer Reihenfolge):

Kontakt

Zentrum für Familien in Trennung ZFIT
Predigergasse 10
Postfach
3001 Bern
info@zfit.ch

Anfahrt

5 Gehminuten vom Kornhausplatz entfernt
Tramlinien 6, 7, 8, 9 bis Haltestelle Zytglogge
Buslinien 10, 12, 19 bis Haltestelle Zytglogge
Zugänglichkeit
Publikumsbereich rollstuhlgängig

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